Die Pflegegrade

Was kostet es, wenn der Pflegedienst zu Ihnen nach Hause kommt?

 

Das hängt von der Art und Häufigkeit der benötigten Hilfe ab. Und davon, ob Sie Aussicht auf einen Pflegegrad haben und damit Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Damit Sie schnell wissen, welche Kosten möglicherweise auf Sie zukommen, vereinbaren Sie doch bitte einen Termin mit uns . Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und bei allen Fragen der Finanzierung. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag, den Sie in aller Ruhe durchsehen und prüfen können.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten der medizinischen Versorgung. Unter medizinischer Versorgung versteht man zum Beispiel, wenn der Pflegedienst...

  • Medikamente verabreicht

  • Wunden versorgt

  • Verbände wechselt

  • Blutdruck und Puls misst

  • Insulin oder Heparin spritzt

  • Kompressionsstrümpfe an- und auszieht.


Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der häuslichen Pflegekosten – ab Pflegegrad 2. Sollten Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, den Restbetrag zu zahlen, können Sie Unterstützung über das Sozialamt (Amt für Grundsicherung) beantragen. Wenden Sie sich bei allen Fragen der Finanzierung und der Antragstellung an die Vereinigung ambulanter Pflege e.V.

Die Pflegekasse bezahlt je nach Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss: (gültig ab 1.1.2024):

Pflegegrad 1: Zuschuss in Höhe von 125 € nach §45b
Pflegegrad 2: 761 €
Pflegegrad 3: 1.432 €
Pflegegrad 4: 1.778 €
Pflegegrad 5: 2.200 €

Falls Sie kein Geld von der Pflegekasse bekommen, Sie aber trotzdem unseren ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, besteht die Möglichkeit, diese Hilfe selbst zu zahlen. Wir beraten Sie über entstehende Kosten und erstellen einen Kostenvoranschlag.

Hilft das Amt für Grundsicherung in Notlagen?
Ja, wenn Sie über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim Amt für Grundsicherung stellen.

Müssen sich Verwandte an den Kosten beteiligen?
Das Amt für Grundsicherung fordert in manchen Fällen die Kinder von pflegebedürftigen Personen dazu auf, sich an den Kosten zu beteiligen. Die Höhe des eingeforderten Betrags richtet sich nach dem Einkommen und dem Vermögen.

 


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